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Am Ende der Reihe »Grundsetzlich« kehren wir an den Anfang zurück, den Anfang des Grundgesetzes, und dessen Präambel, den vielleicht literarischsten Teil der Verfassung. »Im Bewußtsein seiner Verantwortung«, »von dem Willen beseelt«, »in freier Selbstbestimmung« – mit feierlicher Sprache wird der Verfassungstext eingeleitet. Doch was bleibt vom Pathos? Wie kam es zu dieser Präambel? Wäre es Zeit für ein neues Vorwort zur Verfassung?