Wohl bei keiner anderen Verfassungsnorm fallen Anspruch und Alltag so weit auseinander wie beim Parteienartikel 21 unseres Grundgesetzes. Der Schriftsteller Ulf Erdmann Ziegler und der Autor Christoph Peters diskutieren mit der Bundestagsabgeordneten und Juristin Linda Teutebergüber den Grundgesetzartikel 21. Es moderiert René Schlott.
Reihe Grundsetzlich »Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit«, heißt es in Artikel 21 unseres Grundgesetzes. Wohl bei keiner anderen