Mediathek

Was darf Kunst? Fast alles – antwortet jedenfalls das Grundgesetz in Artikel 5 Absatz 3: »Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei«. Das musste jüngst ein Berliner Galeristenehepaar erfahren, das gegen Christoph Peters neuesten Roman »Innerstädtischer Tod« geklagt hatte, mit dem er seine an Wolfgang Koeppen angelehnte »Trilogie des gegenwärtigen Scheiterns« abschließt. Über das politische Berlin und über die Freiheit der Kunst spricht der Autor mit der Journalistin und Juristin Helene Bubrowski.

Eine »Monsterschau« – so bezeichnete die ostdeutsche Kunstkritik die documenta 1959. Das Urteil spiegelt die kulturellen Spannungen beider deutscher Staaten im Kalten Krieg. Welches Bild machten sich Kunstakteur:innen in Ost-Berlin oder Dresden von der »wichtigsten Kunstausstellung der westlichen Welt« und wie schauten umgekehrt die documenta-Teams um Arnold Bode, Harald Szeemann, oder Jan Hoet auf die DDR?

Die documenta und die DDR

Mit Alexia Pooth und Christoph Tannert Moderation Jutta Braun Eine »Monsterschau« – so bezeichnete die ostdeutsche Kunstkritik die documenta 1959. Das Urteil spiegelt