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Was darf Kunst? Fast alles – antwortet jedenfalls das Grundgesetz in Artikel 5 Absatz 3: »Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei«. Das musste jüngst ein Berliner Galeristenehepaar erfahren, das gegen Christoph Peters neuesten Roman »Innerstädtischer Tod« geklagt hatte, mit dem er seine an Wolfgang Koeppen angelehnte »Trilogie des gegenwärtigen Scheiterns« abschließt. Über das politische Berlin und über die Freiheit der Kunst spricht der Autor mit der Journalistin und Juristin Helene Bubrowski.