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Am Ende der Reihe »Grundsetzlich« kehren wir an den Anfang zurück, den Anfang des Grundgesetzes, und dessen Präambel, den vielleicht literarischsten Teil der Verfassung. »Im Bewußtsein seiner Verantwortung«, »von dem Willen beseelt«, »in freier Selbstbestimmung« – mit feierlicher Sprache wird der Verfassungstext eingeleitet. Doch was bleibt vom Pathos? Wie kam es zu dieser Präambel? Wäre es Zeit für ein neues Vorwort zur Verfassung?

Wie weit geht die Versammlungsfreiheit? Inwieweit ist das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einschränkbar? Was hält die Demokratie aus? Was muss sie aushalten? Sollten auch ihre Gegner auf die Straße gehen dürfen? Wie wehrhaft muss die Demokratie sein? Über diese und andere Fragen diskutieren die Philosophin und Autorin Svenja Flaßpöhler und der Frankfurter Juraprofessor Benjamin Lahusen, einer der Beiträger zum literarischen Grundgesetzkommentar, zusammen mit dem Kurator der Reihe René Schlott.

Über Artikel 2 unterhalten sich der Autor Daniel Kehlmann und der studentische Mitgründer des Arbeitskreises »Recht und Literatur« an der Universität Göttingen, Tristan Wißgott, mit dem Historiker und Kurator der Reihe, René Schlott.

Grundsetzlich »Die Versammlungsfreiheit«

Grundsetzlich »Die Versammlungsfreiheit« Reihe: Grundsetzlich Benjamin Lahusen und Svenja Flaßpöhler im Gespräch mit René Schlott »Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung