Grundsetzlich »Die Präambel: Das deutsche Volk als verfassungsgebende Gewalt«

Reihe: Grundsetzlich

Susanne Baer und Antje Rávik Strubel im Gespräch mit René Schlott

»In Präambeln wird vorangestellt, wer wir sind, was wir wollen, wohin es für und mit uns gehen soll.«
(Susanne Baer in ihrem Beitrag »Über gute Vorsätze« in »Das Grundgesetz. Ein literarischer Kommentar« München 2022)

Am Ende der Reihe »Grundsetzlich« kehren wir an den Anfang zurück, den Anfang des Grundgesetzes, und dessen Präambel, den vielleicht literarischsten Teil der Verfassung. »Im Bewußtsein seiner Verantwortung«, »von dem Willen beseelt«, »in freier Selbstbestimmung« – mit feierlicher Sprache wird der Verfassungstext eingeleitet. Doch was bleibt vom Pathos? Wie kam es zu dieser Präambel? Wäre es Zeit für ein neues Vorwort zur Verfassung? Und wie sollte es lauten? Braucht es überhaupt eine Präambel? Spielt sie bei der rechtlichen Auslegung der Verfassung überhaupt eine Rolle? Wer könnte diese Fragen besser beantworten als die ehemalige Verfassungsrichterin und Juraprofessorin Susanne Baer. Sie diskutiert gemeinsam mit der Autorin Antje Rávik Strubel, die im März 2022 in einem offenen Brief angesichts der zögerlichen Haltung der Bundesregierung im Ukraine-Krieg erklärte: »Ich steige aus diesem Land aus.«

Georg M. Oswald (Hrsg.) »Das Grundgesetz. Ein literarischer Kommentar«, C.H. Beck 2022

Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem C.H. Beck Verlag und mit freundlicher Unterstützung des Vereins der Freunde und Förderer des Literaturhauses Berlin

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